Aktuelle Pressetexte: Gemeinde Schorndorf

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Datenempfänger
   

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Gegebenenfalls werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können bei elektronischer Übermittlung Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden und dort auf Grundlage der Art. 12 ff. des Bayerischen E-Government-Gesetzes verarbeitet werden.

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Veranstaltungskalender
Veranstaltungskalender des Landkreises Cham für die Gemeinde Schorndorf.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. Hubermedia GmbH
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Ihre Daten werden erhoben um der zuständigen Gemeindeverwaltung die Prüfung der gemeldeten Veranstaltungen zu
ermöglichen. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (Seite 1) werden nicht im Veranstaltungskalender
dargestellt. Die Angaben zum Veranstalter (Seite 4) sind optional. Werden hier keine Angaben gemacht, wird lediglich
der Veranstaltungsort im Veranstaltungskalender angezeigt.

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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art.6 Abs.1 Buchstaben e DSGVO, Art. 4 Abs.1 BayDSG in Verbindung mit Art.
51 LKrO als freiwillige Aufgabe des Landkreises verarbeitet.

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Ihre Daten werden durch die zuständige Gemeindeverwaltung des Veranstaltungsortes mit Löschung derVeranstaltungsdaten ebenfalls gelöscht. Unabhängig davon, können Sie bei der zuständigen Gemeindeverwaltung aucheine sofortige Löschung der Veranstaltung und Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Datenempfänger
   

Ihre Daten werden an die Fa. Hubermedia GmbH in Lam (https://www.hubermedia.de/kontakt/), als technischer Dienstleister im Auftrag des Landkreises Cham weitergegeben.

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Interkommunales GIS
Die hier angebotenen Daten und Dienste beinhalteten i.d.R. anwendungsspezifische GeoDaten und bilden die fachliche Basis vielschichtiger kommunaler GIS-Anwendungen. Die Daten stammen aus der zentralen Datenbank des Interkommunalen Geoinformationssystems des Landkreises Cham (IkGIS-Cham). Sie werden in Echtzeit zur Verfügung gestellt, so dass die dargestellten Inhalte weitestgehend den intern verwendeten Strukturen entsprechen. Lediglich personenbezogene Inhalte bzw. Inhalte nur für den Dienstgebrauch sind ausgeblendet. Eine Vielzahl eigener Daten wird zudem als OpenData angeboten.
Verarbeitungsunternehmen
Landkreis Cham
Datenverarbeitungszwecke
 

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Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der uns vom Gesetzgeber zugewiesenen öffentlichen Aufgaben, insbesondere der Information der Öffentlichkeit.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten.

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Nutzen Sie unsere Online-Formulare, erhalten Sie dort individuelle Angaben zu den gesetzlichen Speicherfristen.
Datenempfänger
   

Der technische Betrieb unserer Webseite erfolgt überwiegend durch eigene Datenverarbeitungssysteme. Werden Auftragsverarbeiter (für externe Verarbeitungen) eingesetzt, werden Sie auf den zugehörigen Formularen darauf hingewiesen, gleiches gilt bezüglich der Weitergabe Ihrer Daten.

Gegebenenfalls werden Ihre Daten auch an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können bei elektronischer Übermittlung Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden und dort auf Grundlage der Art. 12 ff. des Bayerischen E-Government-Gesetzes verarbeitet werden.

eT4-Pages
Die eT4 PAGES sind Ausgabe-Module für Ihre Webseite zur Darstellung strukturierter touristischer Angebote wie Artikel, Gastgeber, Pauschalen, Veranstaltungen, Gastronomie, POI/Ausflugstipps sowie Touren & Wege. Die eT4 PAGES sind mit modernster Webtechnologie umgesetzt und können je nach Einbindung responsive (=Desktop, Infoterminal, Tablet, mobile Webseite) sowie voll suchmaschinenoptimiert (SEO) von Ihnen in Ihre Webseite integriert werden.
Verarbeitungsunternehmen
hubermedia GmbH
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Die personenbezogenen Daten werden, neben den ausdrücklich in dieser Datenschutzerklärung genannten Verwendung, für die folgenden Zwecke auf Grundlage gesetzlicher Erlaubnisse oder Einwilligungen der Nutzer verarbeitet:
– Die Zurverfügungstellung, Ausführung, Pflege, Optimierung und Sicherung unserer Dienste-, Service- und Nutzerleistungen;
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Wir übermitteln die Daten der Nutzer an Dritte nur, wenn dies für Abrechnungszwecke notwendig ist (z.B. an einen Zahlungsdienstleister) oder für andere Zwecke, wenn diese notwendig sind, um unsere vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Nutzern zu erfüllen (z.B. Adressmitteilung an Lieferanten).

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder Email) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.
Personenbezogene Daten werden gelöscht, sofern sie ihren Verwendungszweck erfüllt haben und der Löschung keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

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Merkliste
Wenn die Nutzer eine Merkliste erstellen, so wird diese ebenfalls in einem Cookie gespeichert, um die Liste bei der nächsten Nutzung anzeigen zu können. Die Elemente in der Merkliste werden zusätzlich auf unseren Servern abgespeichert um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Merklisten mit anderen Nutzern teilen zu können.

Kontaktformular „Anfrage“
Ihre angegebenen Daten verwenden wir für die Abwicklung Ihrer Anfrage an das von Ihnen ausgewählte Angebot. Dazu geben wir Ihre angegebenen Daten in Form einer eMail an den Anbieter des Angebots weiter sowie eine Kopie der eMail an den verantwortlichen Betreiber der Webseite. Ihre angegebenen Daten werden zusätzlich für drei Monate auf unseren Servern in einer Logdatei gespeichert und danach automatisch unwiderruflich gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht und um einen unberechtigten Zugriff Dritter auf Ihre angegebenen Daten zu verhindern, ist das Kontaktformular per SSL-Technik verschlüsselt.

Kontaktformular „Problem melden“
Ihre angegebenen Daten verwenden wir für die Abwicklung Ihrer Anfrage an den zuständigen Autor des Angebots. Dazu geben wir Ihre angegebenen Daten in Form einer eMail an den zuständigen Autor weiter. Ihre angegebenen Daten werden zusätzlich für drei Monate auf unseren Servern in einer Logdatei gespeichert und danach automatisch unwiderruflich gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht und um einen unberechtigten Zugriff Dritter auf Ihre angegebenen Daten zu verhindern, ist das Kontaktformular per SSL-Technik verschlüsselt.

Kontaktformular „Veranstaltung einreichen“
Ihre angegebenen Daten verwenden wir für die Weiterverarbeitung Ihrer eingereichten Veranstaltung. Dazu geben wir Ihre angegebenen Daten über unser webbasiertes Redaktionssystem eT4® (siehe auch Kapitel 3.1) an das zuständige Redaktionsteam weiter. Nach inhaltlicher Prüfung durch das Redaktionsteam wird Ihre eingereichte Veranstaltung veröffentlicht oder abgelehnt. Für Details über die Vorgaben wann Veranstaltungen veröffentlicht werden dürfen, wenden Sie sich bitte an den Webseitenbetreiber im Impressum.

Kontaktformular „Urlaubsbörse“
Ihre angegebenen Daten verwenden wir für die Abwicklung Ihrer Anfrage an alle Gastgeber innerhalb dieser Webseite. Dazu geben wir Ihre angegebenen Daten über unser webbasiertes Redaktionssystem eT4® (siehe auch Kapitel 3.1) für einen begrenzen Zeitraum und eine begrenzte Anzahl von Gastgeber weiter. Standardmäßig ist der Zeitraum 14 Tage und die Anzahl der Gastgeber auf 25 begrenzt. Diese Begrenzung wird durch den Webseitenbetreiber festgelegt. Desweiteren werden Ihre angegebenen Daten in Form einer eMail an den verantwortlichen Betreiber der Webseite gesendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht und um einen unberechtigten Zugriff Dritter auf Ihre angegebenen Daten zu verhindern, ist das Kontaktformular per SSL-Technik verschlüsselt.

Kontaktformular „Buchen“
Ihre angegebenen Daten verwenden wir für die Abwicklung Ihrer Buchung für das von Ihnen ausgewählte Angebot. Dazu übermitteln wir mit SSL-Technik Ihre angegebenen Daten an das Buchungssystem des ausgewählten Angebot. Ihre angegebenen Daten werden zusätzlich für drei Monate auf unseren Servern in einer Logdatei gespeichert und danach automatisch unwiderruflich gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht und um einen unberechtigten Zugriff Dritter auf Ihre angegebenen Daten zu verhindern, ist das Kontaktformular per SSL-Technik verschlüsselt.

Kontaktformular „Drucken“
Ihre angegebenen Daten verwenden wir für die Zustellung des PDF-Dokuments per eMail. Ihre angegebenen Daten werden für drei Monate auf unseren Servern in einer Logdatei gespeichert und danach automatisch unwiderruflich gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht und um einen unberechtigten Zugriff Dritter auf Ihre angegebenen Daten zu verhindern, ist das Kontaktformular per SSL-Technik verschlüsselt.

Funktion „Share / Teilen“
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Schorndorf
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Von der Ratssitzung Schorndorf: Urnengrabanlage endgültig auf den Weg gebracht

icon.crdate04.02.2020

Endgültig die Um- und Neugestaltung des nördlichen Teils im alten Schorndorfer Friedhof zur Urnengrabanlage hat der Gemeinderat bei der ersten Sitzung im neuen Jahr auf den Weg gebracht.

Endgültig die Um- und Neugestaltung des nördlichen Teils im alten Schorndorfer Friedhof zur Urnengrabanlage hat der Gemeinderat bei der ersten Sitzung im neuen Jahr auf den Weg gebracht. Nun gilt es von der Verwaltung die Ausschreibung vorzubereiten, damit die Auftragsvergabe und nach Möglichkeit die Realisierung noch im Frühjahr in Angriff genommen werden kann.  

Den Beschluss für die Neugestaltung als Urnengrabanlage hatte der Gemeinderat bereits im Herbst 2017 getroffen und es wurden in den Haushalt 2018 entsprechende Mittel von 100000 Euro eingestellt. Auch mehrere Gestaltungsentwürfe sind bereits diskutiert worden. Bei der jüngsten Ratssitzung war nun Steinmetz Norbert Hofinger erneut zugegen, um die vor knapp einem Jahr gemachten Anregungen und Beschlüsse in einen neuen Entwurf einzuarbeiten. „Gut Ding will Weile haben“, so 1. Bürgermeister Max Schmaderer. Inzwischen sei die Zeit genutzt worden, um durch den Bauhof die in diesem Bereich sanierungsbedürftige Friedhofsmauer wieder zu sanieren (Trockenlegung Fundament, Ausbesserung Putz, Drainage zur Entwässerung). Gerade dieser nördliche Friedhofsteil weist eine beträchtliche Staunässe auf, mit der Umgestaltung ist dann auch ein Andocken an diese Drainage und somit eine bessere Entwässerung möglich als bisher.  

Norbert Hofinger stellte anschließend seinen überarbeiteten Vorschlag vor, der viel Grün in Richtung einer „Parklösung“ beinhaltet. „Wir haben in Schorndorf den sehr glücklichen Umstand für die Urnengrabanlage über so eine stattliche Fläche zu verfügen“, so Hofinger. Oftmals würden dafür auf Friedhöfen nur Nischenlösungen möglich sein. Entsprechend sollte das künftige Areal auch Aufenthaltsqualität haben, und so sind drei Ruhebänke sowie ein schönes, großes Glaskreuz am Übergang zur Urnengrabanlage vorgesehen. Ebenso muss die Barrierefreiheit sichergestellt werden. In einer ausgiebigen Diskussion mit dem Ratsgremium wurde der Gestaltungsentwurf im Wesentlichen angenommen. Einigkeit bestand darin, dass die Urnengrabanlage ausschließlich Erdbestattungen vorsehen soll und nicht etwa auch Stelen oder oberirdische Kolumbarienwände („Schranksysteme“). Bei den Urnen wird die dann entsprechende Friedhofssatzung, die noch auszuarbeiten und zu beschließen ist, nur Materialien erlauben, die verrotten bzw. biologisch abbaubar sind (etwa Urnen aus Holz, Granulat oder Maisstärke). Der Entwurf von Steinmetz Hofinger sieht zunächst einmal 75 Urnenplätze vor, mit mehreren verschiedenen Varianten wie Erdurnengräbern oder Baumgräbern. Des Weiteren sieht die Gestaltung ein Gemeinschaftsgrab (11 Urnen für anonyme Bestattungen) sowie eine Endgrabanlage für rund 60 Urnen vor. Für die Urnengräber wird es eine einheitliche Einfassung bzw. Fundamentierung geben (100 cm breit, 130 cm lang). Neben der gesamten Bandbreite an Urnengräbern steht auch für deren Gestaltung individuelle Freiheit zur Verfügung, etwa mit Grabliegeplatten bzw. Grabliegesteinen oder kleinen stehenden Grabsteinen. Nach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats kann nun die Ausschreibung erfolgen, neben der eigentlichen Gestaltung ebenso für die notwendigen Tiefbau- und Pflasterarbeiten.  

Da ab Februar weitere Kinder die seit September 2019 bestehende Nachmittagsgruppe besuchen werden, wird für die Kindergartenbuslinie eine zusätzliche Heimfahrt am Nachmittag eingerichtet. Schon bisher weist der Haushaltsansatz für 2020 bei den Beförderungskosten eine Unterdeckung von 17600 Euro auf. Das monatliche Beförderungsentgelt von 17,50 Euro wurde seit 2004 nicht mehr angehoben. Der Gemeinderat billigte sowohl die zusätzliche Heimfahrt für die Nachmittagsgruppe als auch eine generelle Erhöhung der monatlichen Beförderungspauschale um 7,50 Euro auf künftig 25 Euro. Sie tritt zum 1. Februar 2020 in Kraft. In der nichtöffentlichen Sitzung thematisierte der Gemeinderat zum Kindergarten die aktuelle Bedarfsentwicklung und Möglichkeiten der entsprechenden Bedarfsdeckung. Diskutiert wurden zum Beispiel die Einrichtung einer Waldgruppe oder die Schaffung eines weiteren Gruppenraumes für eine vierte Vormittagsgruppe als weitere Alternativen. Vor einer endgültigen Entscheidung sollen zunächst die Neuanmeldung in der kommenden Woche sowie die Bedarfswünsche abgewartet werden.  

Die Dienstversammlung der FFW Obertraubenbach Anfang Januar wählte Thomas Dendorfer aus Wulting zum neuen 1. Kommandanten, Andreas Winterl aus Obertraubenbach zum Stellvertreter und Andreas Hornauer aus Obertraubenbach zum weiteren Stellvertreter. Kreisbrandrat Michael Stahl hat der Kommune inzwischen mitgeteilt, dass gegen die Bestätigung der Kommandanten keine Bedenken bestehen. Entsprechend beschloss das Ratsgremium laut Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes den ersten Bürgermeister Max Schmaderer zu beauftragen, die Gewählten ebenfalls förmlich zu bestätigen. Die für Kommandanten notwendigen Lehrgänge an der Staatlichen Feuerwehrschule in Regensburg sind zu absolvieren.  

Auf Wunsch eines Grundstückseigentümers sollen in Neuhaus an die Ortschaft angrenzende Außenbereichsflächen im Osten in den Geltungsbereich der Ortsabrundung miteinbezogen werden, um dort die Bebauung zu ermöglichen. Die Einbeziehung dieser Flächen in den Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung ist notwendig, um die Genehmigung der beabsichtigten Bauanträge zu gewährleisten. Es wird damit den Kindern der einheimischen Bevölkerung eine Bebauung ermöglicht und die Abwanderung dieser jungen Familien vermieden. Der Umfang des Änderungsbereichs umfasst 3655 Quadratmeter. Die Erschließung der zusätzlichen Grundstücksflächen ist über die Ortsstraße Kohlbergweg gesichert. Für die naturschutzrechtlichen Eingriffe sind Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen und auf allen unbebauten Grundstücken vorzunehmen. Auch eine entsprechende Bepflanzung zur Eingrünung der Bauvorhaben ist notwendig. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchzuführen. Von Umweltprüfung und Umweltbericht wird abgesehen.  

Laut Schreiben der Regierung der Oberpfalz ist der für dieses Jahr geplante Ausbau der Ortsdurchfahrt Thierling grundsätzlich förderbar und eine Förderung auch voraussichtlich noch im Programmjahr 2020 möglich. Allerdings wird aufgrund der Vielzahl von Maßnahmen und der hohen Kosten der Fördersatz von bisher rund 56 Prozent um etwa 10 Prozent auf künftig ca. 46 Prozent reduziert. Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Thierling wird auch die Brücke in Stegmühle (Kosten ca. 100000 Euro) saniert, so kommt es nur einmal zu einer Straßensperrung. Der ebenfalls von der Kommune für 2020 vorgesehene Ausbau der Ortsdurchfahrt Wulting wird von der Regierung der Oberpfalz ebenfalls gefördert, kann aber wegen des aktuell zugewiesenen Kontingents nicht mehr in diesem Programmjahr untergebracht werden. Auch aufgrund des aktuell noch nicht geklärten Breitbandausbaus in Wulting soll die Umsetzung der Maßnahme deshalb auf das kommende Jahr 2021 verschoben werden.  

In der nichtöffentlichen Sitzung wurde der Planungsauftrag für die Neugestaltung des alten Schorndorfer Friedhofs im Bereich Nord zu einer Urnengrabanlage an das Chamer Ingenieurbüro Brandl & Preischl vergeben. Außerdem wurde der Verkauf einer weiteren Parzelle im Baugebiet „Radling – Auf dem Sattel“ genehmigt.